Behördenwegweiser
Landgericht Heidelberg
Beschreibung
Die Landgerichte entscheiden in Zivil
Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen sind vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.
Die Strafkammern sind vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.
Strafvollstreckungskammern entscheiden über
- verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Kontakt
Leistungen
- Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen
- Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg - Allgemeine Beeidigung beantragen
- Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden
- Nebenklage einreichen
- Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Psychosoziale Prozessbegleitung - Beiordnung beantragen
- Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen
- Urteil anfordern
- Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten
Formulare und Onlinedienste
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung (WORD)
- Dolmetscher und Übersetzer - Allgemeine Beeidigung
- Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Prozesskostenhilfe - Hinweisblatt
- Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg
Behördennummer 115
Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Der Vorteil der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.
Das 115-Serviceversprechen
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de