Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Waibstadt ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den offiziellen Internetauftritt www.waibstadt.de der Stadt Waibstadt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a)       Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Gescannte PDF-Dateien z.B. alte Satzungen können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bei der Neuerstellung dieser Dokumente werden die Grundsätze der Barrierefreiheit jedoch angewendet.
  • Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei der Neuerstellung dieser Dokumente werden die Grundsätze der Barrierefreiheit jedoch angewendet.
  • Bei den auf den Seiten veröffentlichten Grafiken oder Bilder fehlen teilweise die Textbeschreibungen.
  • In die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Inhalte von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2020 erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:

Stadt Waibstadt

Internetbeauftragte Frau Priebe
Tel. 07263 9147-27
Fax 07263 9147-11
E-Mail: katrin.priebe@waibstadt.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit
(LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/


Oder Sie wenden sich an den kommunalen Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.