Bodenrichtwerte und Grundsteuerreform
Der Gutachterausschuss Sinsheim hat die Bodenrichtwerte für Waibstadt sowie die Ortsteile Daisbach und Bernau erneut überarbeitet.
Die neuen Bodenrichtwerte mit Stand vom 01.01.2022 können unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Bodenrichtwerte sind in Zukunft nur noch über den obenstehenden Link abrufbar.
Bodenrichtwerte, die aufgrund der Grundsteuerreform für die Feststellungserklärung an das Finanzamt benötigt werden können Sie über Bodenrichtwerte-GrundsteuerB abrufen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Nähere Informationen, auch über Bodenrichtwerte aus früheren Jahren, erhalten Sie bei den Mitarbeitern der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Sinsheim.
per Mail an: Gutachterausschuss@sinsheim.de
Tel. 07261 404-307
Fax 07261 404-4524
Änderungen am Grundbesitz
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Link:
Änderungen am Grundbesitz - Finanzämter Baden-Württemberg