Bauen und Wohnen

Digitaler Bauantrag

Abgabe von Bauanträgen über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg

Ab 1. Januar 2025 ist es aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch digital möglich einen Bauantrag zu stellen. 
Bauanträge dürfen dann nur noch an das Landratsamt über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ eingereicht werden. Nicht mehr zulässig ist die Antragsstellung per Post oder per E-Mail.
Link zum Virtuellen Bauamt:
Digitale Baugenehmigung Rhein-Neckar-Kreis

Über Fördermittel können sie sich auf der Fördermitteldatenbank www.foerderdata.de informieren.