Aktuelle Förderprogramme
Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zum Schnitt von Streuobstbäumen
Das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen geht in eine neue Runde.Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobst-typische Tiere und Pflanzen.
Die Förderperiode für die Landesmaßnahme Baumschnitt-Streuobst wird deshalb um weitere fünf Jahre verlängert.
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe von min. 1,40 m, die sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. der freien Landschaft befinden.Um eine Förderung zu erhalten müssen die Bäume innerhalb der fünfjährigen Laufzeit des Förderprogrammes zweimal fachge-recht geschnitten werden. Jeder Schnitt wird voraussichtlich mit 15,00 Euro gefördert.Die Antragsstellung wird über einen Sammelantrag der Stadt Waibstadt erfolgen.
Wer am Förderprogramm teilnehmen möchte, kann den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 07.07.2020 im Rathaus bei Herrn Fischer, Zimmer 12, abgeben. Die Unterlagen finden Sie u.st. in der Anlage.
Weitere Informationen finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/Streuobst.aspx
Anlagen:
- Antragsblatt (36 KB)
- Einverständniserklärung (46 KB)
Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)
energetische Sanierung der Grundschule Daisbach
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Investive Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität
Ausbau des Wegenetzes für den Radverkehr in Waibstadt
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
- Sanierung der Innenbeleuchtung der Sporthalle Waibstadt
- Klimaschutzkonzept des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt
Ziel eines Klimaschutzkonzepts auf lokaler Ebene ist es, die Kompetenzen der Akteure vor Ort zu nutzen, zusammenzuführen und in realisierbare Maßnahmen umzusetzen. Bei vielen Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge und Ideen, die seit Jahren im Zusammenhang mit einer umweltfreundlichen Energie- und Verkehrspolitik im Gespräch sind. In Klimaschutzkonzepten werden sie jedoch in einen neuen inhaltlichen Kontext gestellt und aufgrund der Bedeutung für den Klimaschutz bewertet. Ein Klimaschutzkonzept gibt damit einen Überblick über den Stand der Aktivitäten der Kommune und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf. Es dient der Zusammenführung, Weiterentwicklung und Ergänzung vorhandener Planungen und Ideen.Durch die Beteiligung der verschiedenen Akteure (Workshops, Interviews, etc.) bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes und bei der Entwicklung der Maßnahmen wird bereits ein Prozess angestoßen. Der Beteiligungsprozess in der Erstellungsphase ist für die Kommune eine Chance, die beteiligten Akteure in Aktionspläne oder in ein Handlungskonzept einzubinden und für die Umsetzungsphase zu gewinnen.
Kurz gefasst, geht es bei dem Klimaschutzkonzept nicht nur darum, zu ermitteln, was die Stadtverwaltung nach Zustimmung durch den Gemeinderat unternehmen kann oder muss, um Klimaschutzziele zu erreichen, sondern auch darum, was die zahlreichen einzelnen Akteure in einer Kommune unternehmen können und müssen, um ihren Beitrag zur Erreichung von Klimaschutzzielen zu leisten; diese Akteure werden sinnvollerweise schon bei der Erstellung des Konzepts (Maßnahmenkatalogs) mit eingebunden.
Das Projekt wird unter dem Förderkennzeichen 03K01827 geführt und läuft vom 1. Februar 2016 bis zum 31. März 2017. Projektpartner ist der Projektträger Jülich (Forschungszentrum Jülich): www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. www.klimaschutz.de
In der Anlage finden Sie das Kommunalkompendium zum Klimaschutzkonzept.
Kommunalkompendium (21,6 MB)