Behördenwegweiser
Staatsangehörigkeits- / Flüchtlingswesen
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnhaltestelle: "Rohrbach/Süd"
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Einbürgerungsantrag
- Erklärung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
- Merkblatt über benötigte Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
- Merkblatt über die sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern
- Merkblatt zur Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Merkblatt zur Verfassungstreue
- Quick-Check Bayernportal starten
- Übersicht Anlagen zum Einbürgerungsantrag
Behördennummer 115
Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Der Vorteil der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.
Das 115-Serviceversprechen
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de