
Behördenwegweiser
Straßenverkehrsrecht
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Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Ausnahme vom LKW-Fahrverbot in Ferienzeiten beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Vorübergehendes Haltverbot einrichten
Formulare und Onlinedienste
Behördennummer 115
Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Der Vorteil der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.
Das 115-Serviceversprechen
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de