Corona-Informationen

Hier erhalten Sie alle relevanten Verordnungen, Unterstützungen und sonstige Informationen rund um die Corona-Pandemie.

Corona-Teststationen in Waibstadt

2Neue Regelungen für Corona-Bürgertests ab 30. Juni 2022
Am 30. Juni 2022 ist die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Kostenlose Tests gibt es ab sofort nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig.

Im Stadtgebiet von Waibstadt befinden sich derzeit 2 Corona-Teststationen für kostenlose Bürgertests und im Ortsteil Daisbach befindet sich eine Teststation.

Bundesnotbremse

Corona-Verordnung des Landes BW

Landesfahne BW

Eine Übersicht über alle aktuellen Coronaverordnungen finden Sie auf den Seiden des Landes-Baden-Württemberg

Rhein-Neckar-Kreis - Allgemeinverfügung nach § 17b Abs. 3 CoronaVO

Allgemeinverfügung zur Untersagung des Verweilens von Gruppen von mehr als zehn Personen auf Verkehrs- und Begegnungsflächen (345 KB)

Hygienemaßnahmen in den Sport- und Kulturhallen

Die Stadt Waibstadt hat auf Grundlage der aktuellen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der Corona VO Sport folgende Hygieneregelungen für die gemeindeeigenen Hallen erlassen, damit diese wieder durch Vereine und Bevölkerung unter Auflagen genutzt werden können.

Die allgemeinen Regelungen zur Hallennutzung finden Sie hier (247 KB).

Überbrückungshilfe III

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III
Überblick (87 KB)

Dezemberhilfe

Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird aber ebenfalls über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

No­vem­ber­hil­fe

Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden.
 
Einen Überblick finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe.html
 
Antragsberechtigt sind:

  • alle, auch öffentliche Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).
  • alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).
  • Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielen, zum Beispiel Veranstaltungsagenturen. Diese Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen auf der Grundlage der Ziffern 5 und 6 des vorgenannten Beschlusses vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.
  • verbundene Unternehmen, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.

Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.
 
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in den FAQ unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html?nn=1869828.
 
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

Stabiliesierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Stabilisierungshilfe Corona
Detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung finden Sie unter:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/faqs-zur-stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Unterstützung für Firmen und Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis​

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de  ein umfangreiches Informationsangebot für Firmen und Unternehmen aufgebaut.