Lebenslagen von A-Z
Häusliche Gewalt
Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Schon seit vielen Jahren verbessert die Landesregierung Hilfsnetzwerke und die Unterstützungsmöglichkeiten vor allem für die Betroffenen von häuslicher Gewalt.
Von Gewalt betroffene Personen können rund um die Uhr niederschwellig Hilfe erlangen.
Auch durch den Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen und die Istanbul-Konvention verfolgt die Landesregierung die Ziele,
- Täter und Täterinnen in die Verantwortung zu nehmen,
- Opfer zu schützen und
- die Perspektive auf ein Leben ohne Gewalt zu unterstützen.
Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme in dem System der Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ist der polizeiliche Wohnungsverweis. Dabei muss der Täter oder die Täterin die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen.
Seit dem Jahr 2015 besteht zwischen der Polizei Baden-Württemberg und dem Opferschutzverein Weißer Ring e.V. eine Kooperationsvereinbarung, um für die Betroffenen direkt nach der Tat zügig und unkompliziert eine Nachversorgung zu gewährleisten.
Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Diese sind rund um die Uhr geöffnet und bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder.
Weitergehend können sie sich an eine Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt oder eine Interventionsstelle wenden.
Tipps:
- Das bundesweite, kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen informiert rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 0116016 darüber, welche Rechte Betroffenen bei häuslicher Gewalt zustehen und wohin diese sich wenden können, um Hilfe und Beratung zu erhalten.
Die Beratung ist anonym und kann in 17 Sprachen erfolgen.
Auch die Gebärdendolmetschung ist problemlos möglich.
Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat.
Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg.
Es kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen.
An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht direkt selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen. - Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08-13 Uhr und 15-20 Uhr sowie freitags von 08-15 Uhr erreichbar. Kontakt kann auch per E-Mail an beratung@maennerhilfetelefon.de oder über das Kontaktformular aufgenommen werden.
- Bei Verletzungen sollten mögliche Spuren im besten Fall in einer der Gewaltambulanz jeweils an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätskliniken in Heidelberg, Freiburg oder Ulm gesichert werden. Die Spurensicherung kann verfahrensunabhängig und anonym ohne das Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Durch die Aufbewahrung der Spuren kann die Entscheidung für eine Anzeige auch erst zu einem späteren Zeitpunktfallen.
- Auch die Polizei bietet hilfreiche Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt oder zu weiteren Gewaltformen an.
Vertiefende Informationen
- Wohnungsverweis erwirken
- Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt der Polizei
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- Bundesweites, kostenloses Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Portal "gewaltschutz.info"
- Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt"
- Frauenhaussuche
- Auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg findet sich eine Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen und Männer sowie den Gewaltambulanzen in Baden-Württemberg.
Zugehörige Leistungen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
Freigabevermerk
Stand: 20.07.2023
Verantwortlich: Innen- und Sozialministerium Baden-Württemberg