![Rathaus Waibstadt Rathaus Waibstadt](/site/Waibstadt-2020/data/2117075/resize/staedtische_gebaeude_rathaus_waibstadt_DS8_9980_1_2020_favorit-8.jpg?f=%2Fsite%2FWaibstadt-2020%2Fget%2Fparams_E82587959%2F2494449%2Fstaedtische_gebaeude_rathaus_waibstadt_DS8_9980_1_2020_favorit-8.jpg&w=2560&h=500&m=C)
Lebenslagen von A-Z
Übernahmeformen
Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.
- Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
- Entgeltliche Übernahmeformen:
- Verkauf gegen Einmalzahlung
- Verkauf gegen Kaufpreisraten
- Verkauf gegen Renten
- Verkauf gegen dauernde Last
- Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
- Pacht
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg