Afrikanische Schweinepest: Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine
Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
(ASP) aktualisiert. Diese sind ab heute Abend (21. August 2024) auf der
Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar
und treten morgen, 22. August 2024, in Kraft. Sie beinhalten insbesondere
die Anpassung an die speziellere EU-Verordnung.

Hintergrund

Bei der ASP handelt es sich um ein dynamischen Seuchengeschehen, welches
eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der betroffenen Gebiete und
der zu treffenden Maßnahmen erfordert. Angesichts des positiven Fundes innerhalb
des Rhein-Neckar-Kreises wurden die betroffenen Gebiete nun von der EU-Kommission
in deren spezieller Verordnung zur Bekämpfung der ASP aufgenommen
(vgl. DVO EU 2023/594 i.V.m. DVO (EU) 2024/2167). Mit der Aufnahme in
diese Liste ändern sich die Rechtsgrundlagen und es wird eine Umbenennung
der bisherigen Zonen – infizierte Zone und Pufferzone- in Sperrzone I und Sperrzone II
notwendig. Somit war der Kreis nun verpflichtet, die bisherigen Allgemeinverfügungen
an die speziellere EU-Verordnung anzupassen.

Weitere Infos hierzu gibt es unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest/aktuelles


Darüber hinaus hat der Kreis die bereits geltenden Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung
ergänzt – unter anderem um Regelungen für die Angelfischerei und
Erwerbsfischerei, für Camping und den Betrieb von Maislabyrinthen.


„All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Störung von Schwarzwild bestmöglich
zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens
Einhalt zu gebieten“, sagt die für die ASP im Rhein-Neckar-Kreis zuständige
Gesundheits- und Ordnungsdezernentin Doreen Kuss. Dazu gehöre
auch die Vermeidung von Lärmemissionen in der betroffenen Region sowie der
weitere Bau von Schutzzäunen.

Zaunbau

Auch der Zaunbau schreitet voran. Zwischenzeitlich gibt es mobile Schutzzäune
entlang der Bundesstraße (B) 45 / B 37 bis zum Beginn des östlichen Stadtgebiets
Heidelberg, die vom Landesbetrieb Forst BW erstellt worden sind. Der 90
Zentimeter hohe Elektrozaun, der durch einen Stromkasten mit Niedrigvolt-Batterie
versorgt wird, bietet Durchgangstore für Menschen, die nach der Nutzung
wieder zu verschließen sind. „Leider ist es zwischenzeitlich schon zu Diebstählen
der Stromkästen gekommen“, so Doreen Kuss und sagt weiter: „Diese Diebstähle
sabotieren unsere Bemühungen, die Ausbreitung der ASP einzudämmen, und
sind strafbar. Wir werden diese zur Anzeige bringen.“

Wer sich umfassend über die ASP informieren möchte, findet FAQ und Infos unter
www.rhein-neckar-kreis.de/asp.